Wer kann mitmachen

Die Agenda richtet sich an Vereine, Institutionen, IGs, Parteien und Privatpersonen welche eine öffentliche Veranstaltung im Industriequartier planen.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Veranstaltungsort im Kreis 5
  • Veranstaltung ist für alle zugänglich und öffentlich
  • Kollekte
  • Keine kommerzielle Veranstaltung – Gewinnorientierung
  • Keine politischen Standaktionen
  • Empfehlung max. 8 Angebote pro Veranstalter:in/Monat
  • Bei mehr als drei Einträgen pro Jahr werden Kosten erhoben – siehe Kosten

Vorgehen bei der Erstanmeldung

Vor dem ersten Eintrag einer Veranstaltung in der Quartieragenda müssen Sie sich unter «Jetzt registrieren» eintragen. Das Antragsformular wird seitens Quartierverein 5 Industrie geprüft.

Werden die obengenannten Kriterien eingehalten, erhalten Sie ein Passwort.

Nach Erhalt des Passwortes können Sie ihre Veranstaltung in der Quartieragenda eintragen sowie künftige Einträge selbstständig vornehmen, freischalten und ändern.

Kosten

Bei Einträgen von mehr als drei Veranstaltungen im Jahr ist der Mitgliederbeitrag gemäss Vereinsstatuten Industriequartier (hier Mitglied werden) zu bezahlen.

Mit dem Beitrag sind sie auch Mitglied des Quartierverein 5 Industrie. Bestehende Mitglieder müssen keine zusätzlichen Kosten bezahlen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Der Austritt oder Ausschluss ist jederzeit möglich. Für das angebrochene Jahr ist bei mehr als drei Einträgen der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich unterbreitet werden.
  2. Jede Benutzerin und jeder Benutzer ist verpflichtet, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Die Benutzerin/der Benutzer darf keine rechtswidrigen und somit strafbaren, jugendgefährdenden, pornografischen oder Gewalt verherrlichenden Inhalte oder Links, die zu solchen Inhalten führen, über www.quartieragenda.ch verbreiten, anbieten oder zugänglich machen und keine personenbezogenen Daten verarbeiten, wenn die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen.
  3. Ein Mitglied kann jederzeit mit Angabe von Gründen vom Vorstand letztinstanzlich aus dem Quartierverein ausgeschlossen werden.